Das Altersvorsorgedepot. Endlich Rendite mit Förderung.
Der Riester-Nachfolger ab 2027: ETF-Sparen mit bis zu 540 € Grundzulage und 300 € je Kind – Jahr für Jahr vom Staat.
Fördercheck
Ihre Förderung in 30 Sekunden
Schieben Sie den Regler – das Ergebnis rechnet sich live.
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung. Kinderzulage angesetzt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (Kindergeldanspruch) – bei fortbestehendem Anspruch in Ausbildung oder Studium (max. bis 25) kann die tatsächliche Förderung höher ausfallen.
So einfach funktioniert das Depot
Kein Papierkram-Marathon, keine Garantieprodukte mit Mini-Rendite. Sie sparen in Fonds – der Staat legt drauf.
- 01 — Depot eröffnen
Wir wählen gemeinsam die passenden ETFs und Fonds von der staatlichen Positivliste – ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter. - 02 — Beitrag besparen
Sie zahlen flexibel ein, ab 120 € im Jahr. Bis zu 1.800 € sind voll gefördert, insgesamt sind 6.840 € pro Jahr möglich. - 03 — Förderung kassieren
Zulagen und Steuervorteile fließen automatisch ins Depot. In der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an.
Was der Staat draufzahlt
Die Grundzulage ist gestaffelt: Die ersten Euro werden am stärksten gefördert.
Wer 1800€ einzahlt, holt das Maximum von 540€ heraus.
Kinderzulage je Kind & Jahr
100 % auf die ersten 25 €/Monat, die Sie für Ihr Kind einzahlen.
Einsteiger-Bonus
Einmalig für alle unter 25 Jahren – Belohnung für den frühen Start.
| Eigenbeitrag / Jahr | Förderquote | Grundzulage |
|---|---|---|
| 360 € | 50 % | 180 € |
| 720 € | 40 % gemittelt | 270 € |
| 1.200 € | 35 % gemittelt | 390 € |
| 1.800 € | 30 % gemittelt | 540 € |
| Maximal gefördert | — | 540 € |
Das EET-Prinzip: heute sparen, später zahlen
Einzahlung und Erträge bleiben steuerfrei – versteuert wird erst die Auszahlung, meist zu einem deutlich niedrigeren Satz.
E
EXEMPT – STEUERFREI
Einzahlung
Beiträge bis 1.800€ senken als Sonderausgaben
Ihre Steuerlast – die Günstigerprüfung läuft automatisch.
E
EXEMPT – STEUERFREI
Erträge in der Ansparphase
Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale.
Auch das Umschichten zwischen Fonds bleibt steuerfrei.
T
TAXED – NACHGELAGERT
Auszahlung im Alter
Erst die Rente wird versteuert – im Ruhestand
typischerweise mit ~ 15-25 % statt 30-42 % im Berufsleben.
Ansparphase – steuerfrei
- Keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Dividenden
- Keine Vorabpauschale wie beim privaten ETF-Depot
- Umschichtungen lösen keine Steuer aus
- Sonderausgabenabzug bis 1800€ plus Zulagen
Anzahlungsphase – nachgelagert
- Geförderter Anteil: volle Einkommensteuer im Alter
- Ungeförderter Anteil: Ertragsanteil oder Halbeinkünfteverfahren
- 30 % sind als Einmalbetrag entnehmbar
- Rest als Auszahlungsplan oder lebenslange Rente
Tipp: Günstigerprüfung
Das Finanzamt vergleicht jedes Jahr automatisch, ob Zulagen oder Sonderausgabenabzug für Sie günstiger sind – Sie bekommen immer das Beste von beidem, ohne Antrag.
Achtung: Steuerfalle bei hoher Rente
Wer im Alter sehr hohe Renteneinkünfte hat, kann über 30 % Steuersatz rutschen. Dann kann ein zusätzliches privates Depot parallel sinnvoll sein – wir rechnen das individuell durch.
Für jedes Einkommen
Warum sich das Depot wirklich für alle lohnen kann
Ob niedriges oder hohes Einkommen – das Altersvorsorgedepot zahlt sich aus.
Nur der stärkste Hebel ist je nach Einkommen ein anderer.
Wir beraten Sie, wie Sie ihn optimal nutzen.
Kleinere Einkommen
Hebel: die ZulagenHier wirken die Zulagen am stärksten: 50 % auf die ersten 360 € (aus 30 € werden 45 €), dazu 300 € je Kind. Wer wenig einzahlen kann, holt anteilig am meisten heraus – Einstieg schon ab 10 €/Monat.
Mittlere Einkommen
Hebel: Zulagen + SteuerBei 1.800 € Eigenbeitrag gibt es die volle Grundzulage, dazu die steuerfreie Ansparphase. Im Alter wird die Auszahlung meist mit nur ~15–25 % statt heute 30–42 % versteuert. Wichtig: Die gesetzliche Rente ersetzt brutto nur rund 44 % – die Lücke füllt das Depot.
Größere Einkommen
Hebel: Steuer + steuerfreies WachstumDer Sonderausgabenabzug bis zu 1.800 € plus Zulagen wirkt beim hohen Grenzsteuersatz besonders stark – hohe Erstattung heute. Dazu der größte Vorteil über Jahrzehnte: keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale in der Ansparphase. Und weil die gesetzliche Rente an der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist, ist hier die absolute Versorgungslücke am größten.
Der Vergleich
Riester war gestern. Das ist der Unterschied
Bestehende Riester – Verträge genießen Bestandsschutz. Für Neuabschlüsse ab 2027 gilt nur noch das Altersvorsorgedepot.
| Merkmal | Riester (bis 2026) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Neuabschluss möglich | ab 2027 ✗ | ✓ |
| Freie ETF- & Fondsauswahl | ✗ überw. Garantie | ✓ |
| Beitragsgarantie | 100 % Pflicht | wählbar: 0 / 80 / 100 % |
| Max. Grundzulage / Jahr | 175 € | 540 € |
| Kinderzulage | bis 300 € | 300 € je Kind |
| Für Selbstständige | ✗ | ✓ NEU |
| Steuerfrei in der Ansparphase | ✓ | ✓ |
| Auszahlung | lebenslange Rente | 30 % einmal + Plan / Rente |
| Anbieterwechsel | teuer / starr | erleichtert |
| Restkapital vererbbar | eingeschränkt | ✓ beim Auszahlplan |
Die Umsetzung
Über welche Produkte läuft das Depot?
Die geförderte Vorsorge ab 2027 ist eine ganze Produktwelt – vom chancenreichen ETF – Depot bis zur Garantie – Rentenversicherung.
Wir wählen das passende für Ihr Sicherheitsbedürftnis.
Altersvorsorgedepot
Altersvorsorgedepot
Die renditestarke Variante: Ihr Beitrag wird professionell angelegt – mit den höchsten Renditechancen über lange Laufzeiten. Keine Beitragsgarantie. Welche Anlageoptionen für Sie passen, klären wir gemeinsam.
Standarddepot
Standarddepot
Das gesetzliche Basisprodukt – einfach und kostentransparent. Zwei Fonds (chancen- und sicherheitsorientiert), Effektivkosten gesetzlich auf 1 % p. a. gedeckelt.
Garantieprodukt 80 %
Garantieprodukt 80 %
Sicherheit mit Renditeluft: Zu Beginn der Auszahlung stehen mindestens 80 % der Beiträge plus Zulagen bereit – der Rest arbeitet für Sie am Kapitalmarkt.
Garantieprodukt 100 %
Garantieprodukt 100 %
Volle Beitragsgarantie: 100 % der Einzahlungen samt Zulagen sind zugesagt. Wegen der Garantie wird überwiegend in sichere Anlagen investiert – geringerer Fondsanteil, geringere Rendite.
Staatliches Standarddepot
Staatliches Standarddepot
Die staatlich angebotene Alternative – in der Ausgestaltung vergleichbar mit dem privaten Standarddepot. Die konkrete Umsetzung und der Träger sind noch nicht final festgelegt.
Welches passt zu Ihnen?
Wir finden gemeinsam die passende Lösung – persönlich und ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter.
Jetzt beraten lassenFür wen sich das lohnt
Ein Depot, vier Wege zur Rente
Junge Berufsstarter
„30 € rein, 15 € geschenkt – plus 200 € Bonus."
Der frühe Start ist der größte Hebel: Jahrzehnte Zinseszins machen aus kleinen Beiträgen ein großes Depot.
Familien
„300 € Kinderzulage – Jahr für Jahr."
Pro Kind 300 € jährlich. Die geplante Frühstart-Rente (10 €/Monat ab 6 J.) soll das ergänzen.
Riester – Bestand
„Wir begleiten den optimalen Übergang."
Stilllegen, weiter besparen oder übertragen? Ihren Vertrag kündigen Sie nie – wir prüfen die beste Variante für Sie.
Selbstständige
„Erstmals staatlich gefördert."
Bisher von der Riester-Förderung ausgeschlossen – jetzt voll dabei. Ein echter Vorteil mit kaum Wettbewerb.
Was am Ende herauskommt
Ihre Kapitalprojektion bis zur Rente
Auf Basis Ihres Beitrags und Ihrer Förderung aus dem Rechner oben – Rente mit 67. Alle Werte vor Steuern und Kosten. Die Rendite ist eine Annahme, keine Garantie.
Vereinfachte Hochrechnung mit Basis (150 €/Monat Eigenbeitrag zzgl. 540 € Förderung/Jahr) und konstanter Rendite ohne Kosten, Steuern und Inflation. Kapitalmarktrenditen schwanken; frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Es handelt sich um ein unverbindliches Rechenbeispiel, keine Anlageberatung oder Renditezusage.
Der nächste Schritt
Wie groß ist Ihre Rentenlücke?
Die gesetzliche Rente allein reicht nicht.
Wir rechnen mit Ihnen auf Nettobasis durch, was im Alter wirklich fehlt –
inklusive Inflation und Steuern –
und zeigen, wie das Altersvorsorgedepot dabei helfen kann die Lücke zu schließen.
Unverbindlich und kostenfrei. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Häufige Fragen
Was Sie wissen sollten
- Was passiert mit meinem bestehenden Riester – Vertrag?
- Ihr Vertrag genießt Bestandsschutz. Sie können ihn stilllegen, weiter besparen oder ins Altersvorsorgedepot übertragen (Übertragungskosten max. 150 €). Wichtig: niemals kündigen, sondern immer stilllegen oder übertragen – sonst verlieren Sie die Förderung. Wir prüfen die für Sie beste Option.
- Kann ich vorzeitig an mein Geld?
- Eine vorzeitige Entnahme ist förderschädlich: Zulagen müssen zurückgezahlt und Erträge nachversteuert werden. Eine Ausnahme ist die Eigenheimrente (Verwendung fürs selbstgenutzte Wohneigentum). Das Depot ist als langfristige Altersvorsorge gedacht.
- Was ist die Günstigerprüfung?
- Das Finanzamt vergleicht jedes Jahr automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug (bis 1.800 € plus Zulagen) für Sie günstiger sind – und gewährt Ihnen den höheren Vorteil. Sie müssen dafür keinen separaten Antrag stellen.
- Ist das Kapital vererbbar?
- Beim Auszahlungsplan ist das Restkapital vererbbar. Eine reine Leibrente ist dagegen grundsätzlich nicht vererbbar – außer es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart. Welche Variante zu Ihrer Situation passt, klären wir in der Beratung.
- Wie viele Verträge darf ich haben?
- Maximal zwei geförderte Verträge pro Person. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 € im Jahr, der maximal mögliche Jahresbeitrag bei 6.840 € – voll gefördert sind davon die ersten 1.800 €.
- Welche ETFs und Fonds sind erlaubt?
- Das hängt vom gewählten Depot und Ihrer persönlichen Situation ab. Beim Premiumdepot stellen wir gemeinsam mit Ihnen eine zu Ihrem Risikoprofil passende Anlagestrategie zusammen – welche Produkte dabei konkret zum Einsatz kommen, besprechen wir im Beratungsgespräch.
- Depot oder lieber in privates ETF – Depot?
- Das Altersvorsorgedepot punktet mit Zulagen und steuerfreier Ansparphase, ist aber an den Renteneintritt gebunden. Ein privates Depot ist flexibler, aber ohne Förderung und mit Abgeltungsteuer. Oft ist eine Kombination ideal – besonders bei voraussichtlich hoher Rente. Wir rechnen beide Wege durch.
- Bis wann muss ich abschließen?
- Das Gesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet und wird zum 1. Januar 2027 anwendbar. Es gibt keine Abschlussfrist – aber je früher Sie beginnen, desto länger arbeitet der Zinseszins für Sie. Wir merken Sie gern unverbindlich für den Start vor.