Wichtiger Hinweis.
Derzeit bittet die ebase um Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Banken bei Vertragsänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.
Um das Vertragsverhältnis zwischen der ebase und Ihnen – und damit auch zwischen Ihnen und uns – weiterführen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen der ebase.
Das Schreiben mit der Bitte um Zustimmung sollten Sie bereits digital und auch postalisch von der ebase erhalten haben. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und Mithilfe und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit
Schon gewusst?
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Bei Fragen zum Krankenkassenwechsel sind wir Ihnen gerne behilflich.
Das Wort „Rezession“ geistert wie ein Schreckgespenst durch die Tagespresse und verunsichert Anleger und Sparer. Doch wie wahrscheinlich ist eine Rezession überhaupt? Und wie schlimm sind die Folgen für die Wirtschaft?
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