Betriebliche Altersvorsorge: Wann sich eine bAV wirklich lohnt
Es gibt verschiedene Anlässe, um sich mit dem Thema betriebliche Altersvorsorge zu beschäftigen: Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge an, Sie haben gerade Ihre Rentenlücke ausgerechnet oder Sie planen den Schritt in die Selbstständigkeit. Bei der Recherche stoßen Sie auf eine Gegenüberstellung: betriebliche Altersvorsorge auf der einen Seite, Fondssparplan auf der anderen. Schnell kommt die Frage auf: Lohnt sich eine bAV heute überhaupt noch? Und woran erkennen Sie, ob das Angebot Ihres Arbeitgebers gut ist?
Diese Gegenüberstellung führt in die Irre. Eine moderne betriebliche Altersvorsorge investiert selbst in Fonds, nur in einem anderen rechtlichen Rahmen. Ob sie sich für Sie lohnt, entscheidet sich deshalb nicht am Produkt, sondern daran, wie viel lebenslange Rente und wie viel frei verfügbares Vermögen zu Ihrer Lebensplanung passen.
Thomas Krause, Prokurist der nowinta Finanzberatung GmbH und verantwortlich für den Bereich Versicherungen, ordnet diese Abwägung ein.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die verbreitete Kritik an der bAV richtet sich gegen Garantieprodukte aus der Niedrigzinsphase. Heute lässt sich eine bAV vollständig fondsgebunden führen.
- 2026 können Sie bis zu 8.112 Euro im Jahr steuerfrei umwandeln, davon 4.056 Euro zusätzlich frei von Sozialabgaben.
- Ihr Arbeitgeber muss sich mit 15 Prozent des umgewandelten Betrags beteiligen, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
- Drei Punkte gehören in jede Rechnung: die spätere Besteuerung, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und die Bindung an den Arbeitgeber.
- Entscheidend ist am Ende, wie Sie Ihre Vorsorge zwischen lebenslanger Rente und freiem Depot aufteilen.
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine über den Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttolohns einbehalten und in einen steuer- und sozialabgabenbegünstigten Versorgungsvertrag eingezahlt. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem gesetzlichen Mindestzuschuss. Ausgezahlt wird die Betriebsrente ab dem Rentenbeginn.
Warum „bAV oder Fondssparen“ die falsche Frage ist
Der Ruf der betrieblichen Altersvorsorge stammt aus einer Zeit, die zwei Jahrzehnte zurückliegt. Damals war eine bAV fast immer ein Garantieprodukt mit fester Verzinsung, und der Vergleich mit einem Fondssparplan fiel ungünstig aus. Thomas Krause widerspricht dieser Gegenüberstellung deshalb: Vor zwanzig Jahren sei sie berechtigt gewesen, heute treffe sie die Realität nicht mehr.
Woher die Garantien kamen
Bei einer Entgeltumwandlung behält der Arbeitgeber einen Teil des Lohns ein und leitet ihn weiter. Daraus entstand eine bis heute ungeklärte Haftungsfrage: Steht er ein, wenn am Ende weniger zur Verfügung steht als eingezahlt wurde? Die Branche antwortete mit Beitragserhaltungsgarantien, bei denen der Versicherer die volle Rückzahlung zusagt.
Diese Zusage hatte einen Preis, denn wer eine Summe garantiert, darf sie nur konservativ anlegen. In der Niedrigzinsphase brachten sichere Anlagen kaum Ertrag, die Guthaben wuchsen entsprechend langsam. Das eigentliche Ziel der bAV sei aber nicht die Enthaftung des Arbeitgebers, sondern die Altersvorsorge der Mitarbeitenden, und dieses Ziel sei so schlechter erreicht worden, sagt Thomas Krause.
Was sich geändert hat
Inzwischen haben die Versicherer erkannt, dass eine Laufzeit von dreißig Jahren selbst eine Form von Sicherheit ist. Wer so viel Zeit hat, muss das Kapital nicht durchgehend niedrig verzinst binden. Entsprechend investieren erste Anbieter ab dem ersten Euro in Aktien und börsengehandelte Indexfonds (ETFs), auch innerhalb einer bAV.
Neuerdings gilt das sogar für die Auszahlungsphase. Wer mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, hat statistisch noch rund zwei Jahrzehnte vor sich. Einzelne Anbieter lassen das Guthaben deshalb investiert und zahlen die Rente daraus.
Für Sie heißt das: Bei einem langen Anlagehorizont spricht vieles für eine fondsgebundene bAV, bei einem kurzen deutlich weniger.
Wichtiger Hinweis: Eine fondsgebundene betriebliche Altersvorsorge unterliegt Kursschwankungen. Eine bestimmte Höhe der späteren Betriebsrente lässt sich deshalb nicht zusagen. Wie viel am Ende zur Verfügung steht, hängt von Laufzeit, Kosten und Marktentwicklung ab.
Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Der eigentliche Vorteil der bAV liegt nicht in der Fondsauswahl. Er liegt in der Frage, aus welchem Topf Sie sparen, und in der Beteiligung Ihres Arbeitgebers.
Sie sparen aus dem Bruttolohn
Beiträge über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis zu vier Prozent bleiben zusätzlich frei von Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem Ihr Einkommen für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Sie liegt 2026 bundeseinheitlich bei 101.400 Euro im Jahr, woraus sich 8.112 Euro steuerfrei und davon 4.056 Euro sozialabgabenfrei ergeben.
Konkret heißt das: Verzichten Sie auf 100 Euro Bruttolohn, fließen diese 100 Euro vollständig in Ihren Vertrag. Ausgezahlt hätten Sie davon je nach Steuersatz nur etwa 55 bis 65 Euro erhalten. Sie sparen also mit einem Betrag, über den Sie sonst nicht verfügen würden, und über dreißig Jahre verstärkt der Zinseszins diesen Vorsprung.
Muss sich Ihr Arbeitgeber beteiligen?
Nach § 1a Abs. 1a BetrAVG muss Ihr Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er durch die Umwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das gilt seit 2019 für neue und seit 2022 auch für alle bestehenden Verträge.
Diese 15 Prozent sind allerdings die gesetzliche Untergrenze. Thomas Krause wirbt beim Arbeitgeber deshalb für mehr und verhandelt zugleich einen Gruppentarif, der die Vertragskosten senkt. Beides beeinflusst Ihr Ergebnis oft stärker als die Frage, welcher Fonds im Vertrag hinterlegt ist.
Warum profitieren mittlere Einkommen am meisten?
Verbreitet ist die Annahme, die bAV lohne sich vor allem für höhere Einkommen. Zutreffend ist eher das Gegenteil: Hohe Einkommen profitieren überwiegend steuerlich. Bei den Sozialabgaben ändert sich häufig nichts, weil das Gehalt auch nach der Umwandlung über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt.
Bei mittleren Einkommen wirken dagegen beide Ebenen gleichzeitig. Thomas Krause nennt den Bereich zwischen 2.000 und 3.500 Euro brutto als denjenigen, in dem sich die Umwandlung am deutlichsten auszahlt.
Genutzt wird das Angebot dennoch nur von etwa der Hälfte der Beschäftigten. Nach der Trägerbefragung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatten 2023 rund 18,1 Millionen Menschen eine Anwartschaft, das entspricht 51,9 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
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Drei Nachteile, die Sie einkalkulieren müssen
Wer nur den Vorteil beim Einzahlen betrachtet, kommt zu einem zu günstigen Ergebnis. Drei Punkte gehören aber in die Rechnung.
1. Die spätere Besteuerung
Was Sie beim Einzahlen an Steuern sparen, holt der Staat bei der Auszahlung zurück. Ihre Betriebsrente ist im Alter voll steuerpflichtig, genauso wie die gesetzliche Rente. Ein Ausschlusskriterium ist das nicht, denn der Steuersatz im Ruhestand liegt in aller Regel niedriger. Unberücksichtigt bleiben darf der Posten trotzdem nicht.
2. Kranken- und Pflegeversicherung
Auf Betriebsrenten werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Seit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2020 gibt es dafür einen Freibetrag, der 2026 bei 197,75 Euro im Monat liegt. Nur auf den darüber liegenden Teil werden Krankenversicherungsbeiträge fällig.
Ein Unterschied wird dabei häufig übersehen. In der Pflegeversicherung wirkt derselbe Betrag als Freigrenze: Wird er überschritten, ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig. Hinzu kommt, dass der Freibetrag ausschließlich in der Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner greift.
3. Die Bindung an den Arbeitgeber
Für Thomas Krause ist dies der größte Kritikpunkt am Produkt. Eine bAV wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber aufgesetzt, und an diesem Unternehmen hängen Konditionen, Gruppentarif und Zuschusshöhe. Wechseln Sie den Arbeitgeber, ändern sich die Rahmenbedingungen, denn wie die bAV bei der zweiten, dritten oder vierten beruflichen Station ausgestaltet ist, kann niemand vorhersagen.
Zwei Regelungen entschärfen das immerhin. Bei einer Entgeltumwandlung ist Ihre Anwartschaft nach § 1b Abs. 5 BetrAVG sofort unverfallbar: Ihr Anspruch auf die bis dahin aufgebaute Betriebsrente bleibt erhalten, auch wenn Sie das Unternehmen verlassen. Nach § 4 Abs. 3 BetrAVG können Sie zudem innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass Ihr Guthaben zum neuen Arbeitgeber übertragen wird.
Ihr Guthaben ist damit gesichert, nicht aber die Bedingungen, unter denen es zustande kam. Wenn Sie mehrere berufliche Stationen für möglich halten, sollte das in der Beratung zur Sprache kommen. Genau darin sieht Thomas Krause seine Aufgabe: zu prüfen, ob eine gute bAV auch für Sie persönlich die richtige Lösung ist.
Die eigentliche Frage: wie viel Rente, wie viel freies Vermögen
Hinter der Produktfrage steht eine größere. Thomas Krause bezeichnet sie als Philosophiefrage und hält es grundsätzlich für richtig, auf zwei Beinen zu stehen.
Was eine Versicherung leistet und ein Depot nicht
Eine Rentenversicherung zahlt lebenslang, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Möglich macht das die Mischkalkulation über alle Versicherten: Manche beziehen die Rente fünf Jahre, andere fünfunddreißig Jahre, und das Kollektiv trägt das Risiko gemeinsam. Ein Depot kann das nicht leisten, weil es irgendwann aufgebraucht ist.
Entscheidend ist dieser Unterschied, weil niemand weiß, wie alt er wird. Thomas Krause folgert daraus, dass die Grundkosten des Alters für Essen, Trinken und Wohnen über eine lebenslang garantierte Rente gedeckt sein sollten.
Alles darüber hinaus gehört nach derselben Logik in das frei verfügbare Vermögen, denn der Kapitalbedarf im Ruhestand verläuft ungleichmäßig. Die ersten Jahre sind die aktiven: Wer frisch in Rente geht, will reisen und sich vielleicht den Traum vom kleinen roten Cabrio erfüllen, beschreibt Thomas Krause. Später wird es ruhiger, mit über 85 Jahren treten nur noch wenige eine Weltreise an.
Wer ausschließlich über ein Depot verfügt, entnimmt in dieser Phase meist zu wenig. Die Fragen nach Lebenserwartung und Pflegekosten stehen sofort im Raum, entnommen wird daraufhin nur das Nötigste. Fünfzehn Jahre später ist das Depot oft nahezu unverändert, die geplanten Reisen sind unterblieben, und der Gesundheitszustand lässt sie häufig nicht mehr zu.
Wer dagegen weiß, dass die Grundkosten über eine lebenslange Rente gedeckt sind, kann das darüber liegende Kapital ohne Zögern verwenden. Das wünsche er allen Mandantinnen und Mandanten, sagt Thomas Krause.
Auch der umgekehrte Fall kommt vor, Thomas Krause spricht von Überversorgung. Manche Mandantinnen und Mandanten halten gleichzeitig einen Riester-Vertrag, eine bAV und eine private Rentenversicherung und schränken ihren heutigen Lebensstandard dafür spürbar ein.
Rechnerisch ergibt sich ein komfortabler Ruhestand, für dessen gesundes Erleben es keine Gewähr gibt. Beide Extreme verfehlen das Ziel, das zu kleine Rentenbein ebenso wie das zu große. Richtig ist für ihn genau die Mitte. Welches Verhältnis für Sie angemessen ist, lässt sich seriös nur anhand Ihrer konkreten Situation bestimmen.
Wenn die bAV für Sie nicht infrage kommt
Die betriebliche Altersvorsorge steht ausschließlich Angestellten offen. Für Selbstständige übernimmt die Basisrente diese Funktion, die sich ebenfalls fondsgebunden führen lässt. Die Wahl fällt damit nicht zwischen Förderung und Kapitalmarkt, sondern zwischen Graden an Flexibilität.
Zum 1. Januar 2027 kommt das Altersvorsorgedepot hinzu. Bundestag und Bundesrat haben das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März und am 8. Mai 2026 beschlossen. Es ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge, erlaubt das Sparen in ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie und fördert erstmals auch Selbstständige voll.
Daneben bleibt das Depot die flexibelste Lösung. Das Angebot einer Vermögensverwaltung ist ausschließlich ein Angebot der nowinta Vermögensverwaltung GmbH. Bei bAV und Basisrente kommen Sie vor dem Rentenbeginn nicht an Ihr Kapital, was Handlungsspielraum nimmt und zugleich als Selbstschutz wirkt.
nowinta: Altersvorsorge-Beratung aus Aalen
nowinta wurde 1990 gegründet und begleitet seither Mandantinnen und Mandanten im Ostalbkreis, viele davon in der zweiten Generation. Die Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und zu Versicherungen erbringt die nowinta Finanzberatung GmbH, Ellwanger Straße 32 in Aalen. Grundlage sind die Erlaubnisse nach § 34d und § 34f GewO. Die Aufsicht liegt bei der IHK Ostwürttemberg.
Unser Anspruch ist eine ganzheitliche Finanzberatung.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Sie lohnt sich besonders dann, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als den Mindestzuschuss zahlt, Sie ein mittleres Einkommen beziehen und längere Zeit im Unternehmen bleiben. Entscheidend ist außerdem ein fondsgebundener Vertrag.
Ist eine bAV besser als ein ETF-Sparplan?
Die beiden schließen sich nicht aus. Die bAV legt ebenfalls in Fonds und ETFs an und bringt zusätzlich die Förderung aus dem Bruttolohn und den Arbeitgeberzuschuss mit, ist dafür aber unflexibler.
Wie viel kann ich 2026 steuerfrei in die bAV einzahlen?
Steuerfrei sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, also rund 8.112 Euro im Jahr. Bis zu vier Prozent davon, rund 4.056 Euro, bleiben zusätzlich frei von Sozialabgaben.
Was passiert mit meiner bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ihr Guthaben bleibt erhalten, denn bei einer Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft sofort unverfallbar. Innerhalb eines Jahres können Sie die Übertragung zum neuen Arbeitgeber verlangen. Nicht mitnehmen können Sie die bisherigen Konditionen.
Muss ich meine Betriebsrente später versteuern?
Ja, die Auszahlung ist im Alter voll steuerpflichtig. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wobei in der Krankenversicherung 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat gilt.
Was können Selbstständige nutzen?
Die bAV steht ausschließlich Angestellten offen. Für Selbstständige kommen die Basisrente und ab 2027 das Altersvorsorgedepot infrage, das erstmals auch sie voll fördert.
Bereit für den nächsten Schritt?
Im Erstgespräch bei nowinta in Aalen klären wir, wo Ihre Altersvorsorge heute steht und welches Verhältnis aus lebenslanger Rente und frei verfügbarem Vermögen zu Ihnen passt. Verständlich, transparent und ohne Verkaufsdruck.
ÜBER DEN EXPERTEN
Thomas Krause
Prokurist der nowinta Finanzberatung GmbH, verantwortlich für den Bereich Versicherungen. Er begleitet Angestellte, Selbstständige und Unternehmen bei der Frage, wie Absicherung und Altersvorsorge zusammenpassen, und berät Arbeitgeber bei der Einrichtung betrieblicher Versorgungswerke.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Diese Veröffentlichung ist eine Werbemitteilung und keine Anlageberatung. Alle Informationen können sich ändern und erfolgen ohne Gewähr. Kapitalanlagen unterliegen Risiken bis hin zum Totalverlust; frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator. Für Investmentfonds sind das Basisinformationsblatt (KID), der Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte maßgeblich. Bitte lassen Sie sich bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen beraten.
Quellen
- § 3 Nr. 63 EStG: steuer- und sozialabgabenfreie Höchstbeträge der Entgeltumwandlung
- § 1a Abs. 1a BetrAVG: Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent
- § 1b Abs. 5 BetrAVG: sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung
- § 4 Abs. 3 BetrAVG: Übertragungsanspruch beim Arbeitgeberwechsel
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Bezugsgröße 101.400 Euro
- BMAS: Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung 2023: 18,1 Millionen Anwartschaften, 51,9 Prozent
- Deutscher Bundestag: Altersvorsorgereformgesetz, Beschluss vom 27.03.2026: Altersvorsorgedepot ab 2027
Rechtsstand: 28. August 2026.